Erben und Schenken

Gerade wenn Sie Unternehmer sind, über Grundbesitz oder umfangreiches Vermögen verfügen, ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Erbe/Schenkung zu Lebzeiten  zu beschäftigen. 

Bei umfangreichen Vermögen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, diese bereits zu Lebzeiten auf die Erben zu übertragen und die geltenden Freibeträge dabei bestmöglich auszunutzen. 

So lässt sich oftmals durch Vereinbarung von Nießbrauchsrechten zu Lebzeiten auch umfangreicher Immobilienbesitz bereits auf die Kinder übertragen, ohne dass Sie auf die laufenden Einkünfte verzichten müssen und ohne, dass bei Ihren Kindern eine Schenkungsteuer anfällt. 

Manchmal kann es sich auch lohnen, den Güterstand der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft aufzuheben und eine Gütertrennung zu vereinbaren, um das vom BFH bestätigte Modell der sog. „Güterstandsschaukel“ steuerwirksam nutzen zu können.

 

Gut geplant lässt sich hier eine Menge Steuer einsparen.