Erstellung von Jahresabschlüssen / Einnahme-Überschussrechnungen

Der Jahresabschluss hat vielfältige Funktionen, gibt jedoch hauptsächlich Ihre Vermögenslage und Ihr Unternehmensergebnis zum Abschlussstichtag wieder. Jeder Abschluss dient neben der ggf. gesetzlichen Erstellungsverpflichtung Ihrer persönlichen Information als Spiegel des Erfolgs und als Basis zukünftiger Planungen. Der Jahresabschluss ist Basis für Ihre Kreditverhandlungen, dient ggf. Ihren Kunden als Informationsquelle zu Ihrem Unternehmen, wird den Auskunfteien (Creditreform, Bürgel etc) zur Beurteilung Ihres Betriebs zur Verfügung gestellt und ist Basis für die Steuererklärung.

Wir erstellen für Sie

  • Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
  • Ergänzungsbilanzen
  • Sonderbilanzen
  • Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüsse
  • Vermögensaufstellungen für Kreditinstitute
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Anlagenbuchhaltung

Sofern Sie gesetzlich nicht zur Erstellung einer Buchführung verpflichtet sind, wird Ihr Gewinn im Rahmen einer Einnahmen – Überschussrechnung ermittelt. Diese ersetzt sodann den Jahresabschluss und wird einerseits für die Steuererklärung, andererseits für die Banken, Auskunfteien etc. benötigt.