Erstellung von Steuererklärungen und Anträgen

Ein Hauptgebiet des Steuerberaters ist natürlich die Erstellung von Steuererklärungen. Dazu gehören im Wesentlichen:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • gesonderte / einheitliche Feststellung
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Antrag auf Vorsteuererstattung für im Ausland ansässige Unternehmer
  • Anmeldung von Bauabzugssteuer
  • Automatische Fristverlängerung

Sobald Sie die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen, bekommen Sie vom Finanzamt „automatisch“ eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung bis zum 28.02. des Folgejahres. Den 31. Juli können Sie daher getrost vergessen.

Das Finanzamt kann jedoch im Einzelfall eine frühere Abgabe verlangen. Dazu ergeht dann jedoch eine gesonderte Aufforderung.